Barrierefreiheit
Damit der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) auch selbstständig von Personen genutzt werden kann, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, strebt der Kreis Steinburg Barrierefreiheit an. Neben möglichst barrierefreien Bussen umfasst dies auch den barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen.
Zuständig für die Umgestaltung bzw. Neueinrichtung dieser Haltestellen sind die örtlichen Straßenbaulastträger.
Gut zu wissen: Der Kreis Steinburg stellt den Gemeinden für den Umbau von Haltestellen Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen dazu sowie den Leitfaden Barrierefreiheit stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.